4. Landesregierung und Staatsverwaltung

Begründung der Gliederung
Der Titel über die Exekutive ist nach folgendem Schema gegliedert:
Zustandekommen der Regierung (Art. 77)
Bezüge (Art. 78)
Ablösung der Regierung (Art. 79-81)
Aufgaben der Regierung (Art. 82-87)

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© by Arbeitsgruppe "Schöne Aussicht" 1998