Dritter Hauptteil: Die Rechte der Einwohner

Allgemeine Vorüberlegungen
In einem besonderen Hauptteil sind die Grundrechte, Staatszielbestimmungen und Institutsgarantien zu regeln. Dieser dritte Hauptteil sollte untergliedert werden in

1. Teil Grundrechte
2. Teil Staatsziele und Institutsgarantien.

Grundsätze des Grundrechts- und Staatszielkataloges
Beim Grundrechtskatalog ist der Übersicht halber darauf zu achten, daß für jedes einzelne Rechtsgut ein eigener Artikel einzuführen ist.

Bei den Staatszielen und Institutsgarantien ist darauf zu achten, daß die Verfassung nicht überfrachtet wird. Dadurch, daß die Organe des Landes nach Artikel 1 des Entwurfs an die Vorgaben der hessischen Verfassung, also auch an die Staatsziele sehr eng gebunden sind und z.B. keinem Bundesgesetz zustimmen dürfen, das mit hessischen Staatszielbestimmungen im Widerspruch steht, muß darauf geachtet werden, daß hier keine widersprüchlichen Anforderungen an die Landesorgane gestellt werden. In der Verfassung sollten nur ganz fundamentale Staatsziele verbindlich festgeschrieben werden.

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© by Arbeitsgruppe "Schöne Aussicht" 1998