Art. 82 [Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten] bisher Art. 102

     Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag verantwortlich. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtage.
 

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© by Arbeitsgruppe "Schöne Aussicht" 1998