Unmöglichkeit

Ursprüngliche Unmöglichkeit

nachträgliche Unmöglichkeit

§ 275 II stellt Unvermögen der Unmöglichkeit gleich

objektiv

subjektiv

vom Schuldner nicht zu vertreten

vom Schuldner zu vertreten

Gesetzliche Normierung: § 306
Rechtsfolge: Nichtigkeit
Schadensersatz: § 307
  • bei Kenntnis oder Kennenmüssen
    • Vertrauensschaden
  • Partner kennt die Unmöglichkeit
    • kein Schadensersatz; keine Anwendung von § 254
Ausnahmen
  • KV über eine nicht bestehende Forderung oder ein nicht existentes Recht ist gültig (§ 437, 440 I)
  • verübergehende Unmöglichkeit, wenn der Vertrag für den Fall der Möglichkeit geschlossen wurde (Freigabe der Beschlagnahme)
Gesetzliche Normierung: keine Regelung im BGB
Rechtsfolge: Gültigkeit des Vertrages (Arg. aus §§ 306 und 275 II)
Schadensersatz: Umfang str. - unklar, ob Verschulden nötig
  • m.M. (Esser/Schmidt, § 22 III 2)
    • Schadensersatz grundsätzlich nur bei Verschulden
    • auch nachträgliche Unmöglichkeit löst nur bei Verschulden Schadensersatzanspruch aus
  • h.M.
    • Garantiehaftung auf Erfüllungsinteresse
    • "Ich werde leisten" = "Ich bin derzeit in der Lage zu leisten" - Schuldner ist kein Prophet
    • Einschränkung:
      • Unmöglichkeit muß aus dem Herrschaftsbereich des Schuldners stammen
Rechtsfolge: Schuldner wird von der Verpflichtung zur Leistung frei
Schadensersatz: kein Anspruch des Gläubigers - Gläubiger trägt also Leistungsgefahr
Gläubiger kann aber nach § 281 I Herausgabe des stellvertretenden commodums verlangen - hierzu gehören auch vom Schuldner durch Rechtsgeschäft erlangtes, auch, wenn ein besonders hoher Gewinn erzielt wurde (str.)
Rechtsfolge: Schuldner wird von der Verpflichtung zur Leistung frei; primäre Leistungsanspruch wandelt sich in sekundäre Schadensersatzpflicht
Schadensersatz: § 280 I
Schuldverhältnis bleibt bestehen, etwaige Sicherungsrechte bleiben bestehen
Schadensersatzanspruch richtet sich auf Erfüllungsinteresse
Gläubiger kann auch stellvertretendes commodum verlangen, muß es sich jedoch anrechnen lassen
§ 280 nicht im Synallagma anwendbar


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