Für eine Verfassungsreform in Hessen !

Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geht der Geltungsverlust der Hessischen Verfassung mit einem Verlust an Eigenstaatlichkeit des Landes einher. Die föderalen Strukturen der Bundesrepublik werden zunehmend aufgeweicht. Der Entzug politischer Aufgaben und Zuständigkeiten vom Land und ihre Verlagerung auf den Bund läßt sich nicht nur aus objektiven Sachzwängen erklären. Ein anderer Grund liegt auch darin, daß es eine Versuchung darstellt, Zuständigkeiten auf den Bund zu verlagern, um der politischen Verantwortung - auf Landesebene - zu entgehen. Die Regierung entgleitet damit zugleich auch der parlamentarischen Kontrolle, weil sie bei ihrer Mitwirkung im Bundesrat auf die Zustimmung des Landtages nicht angewiesen ist. Im Ergebnis führt das dazu, daß die Landesregierung in diesem Umfang praktisch die Funktionen einer Bundesbehörde wahrnimmt. Dies kann dazu führen, daß bei Landtagswahlen nur noch bundespolitische Fragen eine Rolle spielen (oder gar über die Kanzlerkandidatur einer Partei abgestimmt wird!).

Es gibt freilich eine historische Notwendigkeit zu einer großräumigen politischen Gestaltung, die über die Grenzen nicht nur Hessens, sondern auch der Bundesrepublik hinausführt und mindestens den europäischen Raum, wenn nicht gar den Erdkreis umfaßt. Dieser objektive Zwang zur Globalisierung auch der politischen und rechtlichen Strukturen ist eine Folge der durch moderne Technik und Wissenschaft sowie den globalen Handel zunehmend miteinander vernetzten und von einander abhängigen einen Welt. Doch der Verlust regionaler Selbstbestimmung muß auf Dauer dazu führen, daß diese eine Welt von einer strukturellen Verantwortungslosigkeit beherrscht wird, von anonymen Mechanismen, die von niemandem mehr poltisch kontrolliert werden können, von einer Technokratie, die mangels wirksamer Kontrolle die Rückbindung an die Bedürfnisse und Interessen der Menschen verliert. Dies bedeutet: Verfall von Demokratie.

Dieser Entwickung kann nur durch die Schaffung und Stärkung regionaler Eigenstaatlichkeit entgegengewirkt werden. Nur ein lebendiger Föderalismus kann in weltweiten oder auch nur europäischen politischen Strukturen das Überleben der Demokratie sicherstellen. Der deutsche Föderalismus kann hierfür ein Modell sein, wenn er wiederbelebt wird. Eine Landesverfassung muß diesem Ziel dienen. In diesem Sinne legen wir hiermit einen Diskussionsentwurf für eine Reform der Hessischen Verfassung vor.

Frankfurt am Main, im Mai 1998

Roland Kern Alexander Koch Karsten Koch Paul Tiedemann Thomas Wolf

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© by Arbeitsgruppe "Schöne Aussicht" 1998