Art. 102 [Deckungspflicht] bisher Art. 142

     Beschlüsse des Landtages, welche Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen, müssen bestimmen, wie diese Ausgaben gedeckt werden.
 

Begründung:
Die Vorschrift entspricht wörtlich dem jetzigen Art. 142 HV.

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© by Arbeitsgruppe "Schöne Aussicht" 1998