Art. 102 [Deckungspflicht] bisher Art. 142
Beschlüsse des Landtages, welche Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen, müssen bestimmen, wie diese Ausgaben gedeckt werden. |
Begründung:
Die Vorschrift entspricht wörtlich dem jetzigen Art. 142 HV.