Vor- und Zwischenverfahren
Ermittlungsverfahren
Ein Staatsanwalt ist generell verpflichtet ihm bekanntgewordene Straftaten zu verfolgen. Da aber auch Staatsanwälte in einem sozialen Umfeld leben, müssen hiervon Ausnahmen gemacht werden. Bei welchen Taten wird aber auf jeden Fall eine Verfolgungspflicht bestehen?
Ist das Ermittlungsverfahren öffentlich?
Was hat zu geschehen, wenn der Beschuldigte nicht von einem richterlichen Beweistermin unterrichtet wurde?
Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren nicht ein, obwohl die Voraussetzungen des § 170 II gegeben sind. Welche Möglichkeiten hat der Beschuldigte?
Welche Wirkung hat die staatsanwaltschaftliche Einstellung?
Ist die Einstellung zu begründen?
die Anklage
Welche Wirkung hat die Klageerhebung?
Was hat in der Anklageschrift zu stehen?
Das Klageerzwingungsverfahren
Wer ist antragsberechtigt beim Klageerzwingungsverfahren?
Wie "funktioniert" das Klageerzwingungsverfahren?
Zwischenverfahren
Was sind Vor- und Nachteile des Zwischenverfahrens?
Wer entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens?
Kann die Wirtschaftsstrafkammer vor dem LG eröffnen?
Was für Folgen hat das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses?
Ermittlungsverfahren
Ein Staatsanwalt ist generell verpflichtet ihm bekanntgewordene Straftaten zu verfolgen. Da aber auch Staatsanwälte in einem sozialen Umfeld leben, müssen hiervon Ausnahmen gemacht werden. Bei welchen Taten wird aber auf jeden Fall eine Verfolgungspflicht bestehen? hoch
| Ganz sicher bei Delikten aus dem Katalog des § 138 StGB. |
| Teilweise wird vertreten bei allen Verbrechen. |
Ist das Ermittlungsverfahren öffentlich? hoch
| Nein, geheim! |
| Gegen der hohen Bedeutung für den Betroffenen, werden hiervon jedoch zahlreiche Ausnahmen gemach - vgl. §§ 168c |
Was hat zu geschehen, wenn der Beschuldigte nicht von einem richterlichen Beweistermin unterrichtet wurde? hoch
| Das Beweisergebnis darf nicht verwertet werden. |
| Arg.: Dem Beschuldigten wurde sein rechtliches Gehör genommen. |
Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren nicht ein, obwohl die Voraussetzungen des § 170 II gegeben sind. Welche Möglichkeiten hat der Beschuldigte? hoch
| Je nach Umständen: Amtshaftungsanspruch |
Welche Wirkung hat die staatsanwaltschaftliche Einstellung? hoch
| Keine besondere... |
| Vor allem keine Rechtskraft! Das Verfahren kann also immer wieder aufgenommen werden. |
Ist die Einstellung zu begründen? hoch
| Dem Beschuldigten gegenüber nicht. |
| Wohl aber nach § 171 dem Antragsteller gegenüber. |
| | | Dieser muß schließlich entscheiden können, ob er ein Klageerzwingungsverfahren anstrengt. |
die Anklage
Welche Wirkung hat die Klageerhebung? hoch
| Rechtshängigkeit |
| Übergang der Verfahrensherrschaft auf das Gericht |
| | | Kann aber bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung wieder entzogen werden (arg. § 155 II). |
| Festlegung des Prozeßgegenstandes |
| Festlegung des Gerichtsstandes |
| Der "Beschuldigte" wird zum "Angeschuldigten" (§ 157) |
Was hat in der Anklageschrift zu stehen? hoch
| Vgl. § 200 |
Das Klageerzwingungsverfahren
Wer ist antragsberechtigt beim Klageerzwingungsverfahren? hoch
| Jedenfalls nicht nur der Träger des verletzten Rechtsgutes (sonst gäbe es kein Klageerzwingungsverfahren beim Mord). |
| Nach h.M. ist als verletzt anzusehen, wer "durch die behauptete strafbare Handlung in seinen berechtigten Interessen so beeinträchtigt ist, daß sein Verlangen nach Strafverfolgung einem als berechtigt anzuerkennenden Vergeltungsbedürfnis entspringt". |
| Abzustellen ist hierbei auf den "Schutzzweck der Norm". |
Wie "funktioniert" das Klageerzwingungsverfahren? hoch
| Vgl. §§ 172 ff. |
| Wichtig: Vorverfahren beachten! |
Zwischenverfahren
Was sind Vor- und Nachteile des Zwischenverfahrens? hoch
| Vorteil: Vor Klageerhebung wird noch einmal überprüft, ob wirklich eine diskriminierende Hauptverhandlung stattfinden muß. |
| Nachteil: Das Gericht ist möglicherweise vorbelastet, weil es den Angeklagten immerhin für hinreichend verdächtig halten muß. |
| Lösung: Schaffung eines Eröffnungsgerichtes, welches verschieden vom Hauptverhandlungsgericht ist. |
Wer entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens? hoch
| Vgl. § 199 |
| Die Schöffen wirken nicht mit! (§§ 30 II, 76 I 2 GVG) |
Kann die Wirtschaftsstrafkammer vor dem LG eröffnen? hoch
| Ja, nach § 209 kann vor einem Gericht niedrigerer Ordnung eröffnet werden. |
| Im Verhältnis der allgemeinen Strafkammer zu den Strafkammern mit besonderer Zuständigkeit gilt § 74e entsprechend. |
Was für Folgen hat das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses? hoch
| Ein Prozeßhindernis liegt vor! |
| Ein weiteres gerichtliches Verfahren setzt eine erneute Anklage voraus. |
| Wird der Eröffnungsbeschluß vergessen, soll er im Hauptverfahren nachgeholt werden können. |