Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter
Verhältnis von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten
In welchem Verhältnis steht ein versuchtes Tötungsdelikt zu dem hierdurch verwirklichten vollendeten Körperverletzungsdelikt?
Aussetzung
Kommt dem Merkmal der "hilflosen Lage" bei § 221 I Nr. 1 eigenständige Bedeutung zu?
Wie wird "hilflose Lage" definiert?
Was ist für ein "Versetzen" erforderlich?
Was wird unter "Imstichlassen" verstanden?
Freiheitsberaubung
Wirkt ein erschlichenes Einverständnis bei § 239 tatbestandsausschließend?
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Wann ist eine "Vergewaltigung" im Schuldspruch als solche zu bezeichnen?
Verhältnis von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten
In welchem Verhältnis steht ein versuchtes Tötungsdelikt zu dem hierdurch verwirklichten vollendeten Körperverletzungsdelikt? hoch
| Die bisherige Rsp. hat angenommen, daß der Tötungsversuch die intensivste Form der Verletzung darstelle und hat deshalb die Körperverletzung hinter die Tötungsversuch zurücktreten lassen. |
| Der BGH geht jetzt aber davon aus, daß nicht jeder Tötungsversuch zwangsläufig zu einer Körperverletzung führt. Deshalb komme der Körperverletzung durchaus eigene Bedeutung zu (Genugtuungsfunktion!), die auch im Schuldspruch zum Ausdruck kommen müsse. Zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch kann deshalb auch Tateinheit bestehen. |
Aussetzung
Kommt dem Merkmal der "hilflosen Lage" bei § 221 I Nr. 1 eigenständige Bedeutung zu? hoch
| Teilweise wird vertreten, das Merkmal der "hilflosen Lage" würde vollständig vom Erfordernis der Herbeiführung der konkreten Leibes- oder Lebensgefahr absorbiert. Schließlich erfasse "Versetzen" jede Verursachung der hilflosen Lage und diese sei notwendige Voraussetzung der konkreten Gefahr. |
| Na ja... |
| | | Das Gesetz verselbständigt die hilflose Lage gegenüber der konkreten Gefährdung. |
| | | Nicht jede konkrete Gefahr trifft mit einer hilflosen Lage zusammen und nicht jede hilflose Lage ist mit einer konkreten Gefahr verbunden. |
Wie wird "hilflose Lage" definiert? hoch
| "Hilflose Lage" ist eine Situation, in der sich das Opfer aus eigener Kraft nicht vor dem Eintritt einer Gefahr für seine Gesundheit oder sein Leben schützen kann und in der es, kommt kein rettender Zufall zu Hilfe, an Leib und Leben gefährdet ist. |
Was ist für ein "Versetzen" erforderlich? hoch
| Teilweise wird in Anlehnung an die alte Fassung ("in hilfloser Lage verlassen") eine räumliche Trennung von Opfer und Täter bzw. das Befördern von einer relativ sicheren in eine neue ungesicherte Lage gefordert. |
| Richtigerweise erfaßt "Versetzen" aber jede Herbeiführung einer vorher noch nicht vorhandenen hilflosen Lage. |
Was wird unter "Imstichlassen" verstanden? hoch
| Imstichlassen ist jedes Verhalten, durch das der Täter die Beseitigung einer bereits vorhandenen hilflosen Lage unterläßt, obwohl im dies tatsächlich möglich und nach den Umständen zumutbar ist. |
Freiheitsberaubung
Wirkt ein erschlichenes Einverständnis bei § 239 tatbestandsausschließend? hoch
| Theoretisch ja - beim Einverständnis kommt es nur auf den tatsächlichen Willen an. |
| Die - wohl - herrschende Meinung verneint dies jedoch unter Verweis auf § 234, wo die List ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal genannt ist. |
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Wann ist eine "Vergewaltigung" im Schuldspruch als solche zu bezeichnen? hoch
| Seit der Neufassung ist die Vergewaltigung "nur" noch Regelbeispiel der sexuellen Nötigung, der Gesetzgeber hat die "Vergewaltigung" trotzdem in die Überschrift des § 177 aufgenommen. |
| Der BGH verfährt folgendermaßen: |
| | | Ist die sexuelle Nötigung vollendet und hat das Geschehen auch zu einer vollendeten Vergewaltigung geführt, so kann ausnahmsweise die Tat insgesamt als Vergewaltigung bezeichnet werden. (Der Gesetzgeber hat den Begriff der "Vergewaltigung" selbst in die Überschrift aufgenommen.) |
| | | Ist die sexuelle Nötigung nur versucht worden und ist der Täter vor Vornahme der sexuellen Handlung an der geplanten Vergewaltigung gehindert worden, so ist dieser Versuch des Grunddelikts mit Versuch des Regelbeispiels ebenfalls als versuchte Vergewaltigung zu bezeichnen. |
| | | Ist die sexuelle Nötigung vollendet, aber die geplante Vergewaltigung nicht ausgeführt worden, so ist wegen "sexueller Nötigung" zu bestrafen. |