§§ 267 ff.
Urkundenfälschung
Welche Probleme ergeben sich beim abredewidrigen Ausstellen von Schecks (oder sonstigen Blankettfälschungen)?
Wie unterscheidet sich das Unrecht des Fälschens vom Verfälschen?
Begeht der Lehrer, der nachträglich in einer Arbeit Fehler anstreicht, um so von seiner zu harten Bewertung abzulenken, eine Urkundenfälschung?
Was versteht man unter "Gebrauchen" iSd § 267 I?
Welche Bedeutung hat das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr"?
Wie ist zu strafen, wenn eine ge- oder verfälsche Urkunde später auch bestimmungsgemäß gebraucht wird?
Fälschung technischer Aufzeichnungen
Welches Schutzinteresse soll durch § 268 gesichert werden?
Sind Manipulationen an Kilometer-, Strom-, Wasser- oder sonstigen Zählern nach § 268 strafbar?
Sind Fotokopien technische Aufzeichnungen?
Wann ist eine technische Aufzeichnung unecht?
Handelt es sich um die Fälschung einer technischen Aufzeichnung, wenn eine Wage durch zusätzliche Gewichte manipuliert wird?
Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
Welche Rechtsgüter werden durch § 274 (mittelbar) geschützt?
Macht sich der Täter im Wachsschicht-Fahrschein-Fall nach § 274 strafbar, wenn er den Stempelaufdruck wieder abwischt?
A überklebt ein Preisetikett mit einem Aufkleber, um das Geschäft unbemerkt verlassen zu können. Hat er sie eine Urkundenunterdrückung begangen?
Wie ist der Bierkutscher-Fall zu lösen?
Falschbeurkundung im Amt (§ 348)
In wie weit unterscheidet sich das Schutzgut des § 348 von § 267
Was ist eine "öffentliche Urkunde"?
Begeht der Urkundsbeamte eine Falschbeurkundung, wenn er in die Standesamtsbücher das Alter der Trauzeugen falsch einträgt?
Begeht eine Urkundsbeamte eine Falschbeurkundung, wenn er im Führerschein ein falsches Geburtsdatum einträgt?
Wann ist eine beurkundete Tatsache falsch?
Mittelbare Falschbeurkundung
Was ist der durch die §§ 271 ff. intendierte Rechtsgüterschutz?
Begeht eine mittelbare Falschbeurkundung, wer wahrheitswidrig bei der Eheschließung vor dem Standesbeamten angibt geschieden zu sein, obwohl die alte Ehe noch besteht?
Urkundenfälschung
Welche Probleme ergeben sich beim abredewidrigen Ausstellen von Schecks (oder sonstigen Blankettfälschungen)? hoch
| Konstellation: Der "Fälscher" erhält vom "Aussteller" einen unterschriebenen Scheck, den er dann abredewidrig ausfüllt. |
| Problem: Der Dritte erhält zivilrechtlich wegen der Anscheinshaftung mit dem Aussteller tatsächlich einen Schuldner - bedarf also insoweit eigentlich keinen Schutzes. |
| Schutz benötigt aber der Aussteller - diese Fallkonstellation ähnelt der Untreue, bei der das Innenverhältnis überschritten wird, was im Außenverhältnis zu einer wirksamen Verpflichtung führt. |
| Vom Wortlaut der Urkundenfälschung wird der Sachverhalt erfaßt: Der wahre Ausstellerwille stimmt nicht mit der verkörperten Erklärung überein. |
| Vorsicht: Neben das Interesse des Rechtsverkehrs an Zuordnungsverwirrung tritt ein allgemeineres Interesse an Orientierungsicherheit: Die Wiedergabe entspricht auch dem wahren Willen des Ausstellers. |
Wie unterscheidet sich das Unrecht des Fälschens vom Verfälschen? hoch
| Das Verfälschen ist ein Spezialfall des Verfälschens, bei dem strukturell gleichzeitig eine Urkundenunterdrückung begangen wird. |
Begeht der Lehrer, der nachträglich in einer Arbeit Fehler anstreicht, um so von seiner zu harten Bewertung abzulenken, eine Urkundenfälschung? hoch
| Nach h.M. ja: Lehrer hat die Dispositionsbefugnis über die Hefte (Urkunden) verloren. |
| Nach a.A.: Urkundendelikte erfordern Identitätstäuschung, hier ist aber tatsächlicher Aussteller derselbe, der auch als solcher erscheint, vielmehr handelt es sich um eine schriftliche Lüge; Kontrollüberlegung: Aussteller zerreißt die alte Urkunde und erstellt eine neue mit dem veränderten Inhalt. |
| Vorsicht: Bei diesen Fällen immer an eine Urkundenunterdrückung denken... |
| Auch nach letzter Ansicht aber Urkundenfälschung, wenn Text der Schüler verändert wurde. |
Was versteht man unter "Gebrauchen" iSd § 267 I? hoch
| "Gebraucht" wird eine Urkunde, wenn sie dem zu Täuschenden in der Weise zugänglich gemacht wird, daß er die Möglichkeit der Kenntnisnahme besitzt. |
| Hierbei reicht die konkrete Möglichkeit, bzw. die Gefahr der Irreführung. |
| Strukturell werden also Fälle des Versuches erfaßt. |
Welche Bedeutung hat das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr"? hoch
| Nach der Konzeption reicht das Fälschen einer Urkunde noch nicht für ein Verbot aus ("Fälschen" eines Bildes, um es selber aufzuhängen). |
| Täuschung im Rechtsverkehr ist also "Filter" um solche Fälle auszuscheiden, bei denen kein hinreichendes Vermeideinteresse besteht - etwas weil es sich um "Taten" im rein sozialen Umfeld handelt (volljähriger Schüler fälscht sein Zeugnis, um den Eltern den Schmerz über die schlechten Noten zu ersparen). |
| h.M. fordert Täuschungsabsicht. Allerdings ist fraglich ob dies sachgerecht ist: Auch gegenüber dem Profifälscher, dem es egal ist, was seine Kunden mit den Urkunden machen, besteht ein gewichtiges Vermeideininteresse. |
Wie ist zu strafen, wenn eine ge- oder verfälsche Urkunde später auch bestimmungsgemäß gebraucht wird? hoch
| Es wird nur wegen eines einheitlichen Deliktes der Urkundenfälschung bestraft. |
| Die Begründung ist umstritten: deliktische Einheit, mitbestrafte Vor- oder Nachtat, Subsidiarität. |
| Wird eine Urkunde gefälscht um später gebraucht zu werden (was der Regelfall sein dürfte), dann liegt der deliktische Schwerpunkt auf dem Gebrauchen - es ist also sinnvoll im Fälschen eine mitbestrafte Vortat zu sehen. |
Fälschung technischer Aufzeichnungen
Welches Schutzinteresse soll durch § 268 gesichert werden? hoch
| Es soll sichergestellt werden, daß technische Aufzeichnungen das Produkt eines "normalen automatischen Herstellungsvorgangs" sind. |
| Ausgefiltert werden aber "fehlerkorrigierende" Eingriffe |
Sind Manipulationen an Kilometer-, Strom-, Wasser- oder sonstigen Zählern nach § 268 strafbar? hoch
| Nach dem BGH nein: Die Aufzeichnung muß eine eigenständige Verkörperung erfahren. |
| Allerdings ist dies nicht zwingend dem Wortlaut zu entnehmen. Auch ist es fraglich, worin sich der Unrechtsgehalt einer Manipulation an einem Fahrtenschreiber (sicher technische Aufzeichnung) und einem Kilometerzähler unterscheiden. |
Sind Fotokopien technische Aufzeichnungen? hoch
| Nach h.M. nein: Die technische Aufzeichnung muß einen neuen Informationsgehalt hervorbringen. |
| Allerdings werden die Differenzierungen hier letztlich sehr schwammig, automatische Überwachungskammeras werden von der h.M. wieder erfaßt. |
Wann ist eine technische Aufzeichnung unecht? hoch
| Wenn Sie entgegen ihrem Anschein nicht das Ergebnis eines automatischen Aufzeichnungsvorgangs ist. |
Handelt es sich um die Fälschung einer technischen Aufzeichnung, wenn eine Wage durch zusätzliche Gewichte manipuliert wird? hoch
| Nein, der technische Aufzeichnungsvorgang ist korrekt. |
Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
Welche Rechtsgüter werden durch § 274 (mittelbar) geschützt? hoch
| Abs. 1 Nr. 1 sichert die beweismäßige Verfügbarkeit von Urkunden. Ein solches Interesse besteht aber nach h.M. nur bei echten Urkunden und technischen Aufzeichnungen. |
| Abs. 1 Nr. 2, 3 erfassen zusätzlich den Schutz von "Orientierungsmomenten". |
Macht sich der Täter im Wachsschicht-Fahrschein-Fall nach § 274 strafbar, wenn er den Stempelaufdruck wieder abwischt? hoch
| Nach richtiger Ansicht nein: Unterdrückt würde allenfalls eine unechte Urkunde. |
| Nimmt man in diesem Fall keine Urkundenfälschung an, würde eine Urkundenunterdrückung dennoch scheitern: Das Beweisführungsrecht am Fahrschein steht ausschließlich dem Kunden zu. Das Verkehrsunternehmen ist durch das erhöhte Beförderungsentgelt geschützt und hat somit kein Interesse an einer Beweisführung durch den Fahrschein. |
A überklebt ein Preisetikett mit einem Aufkleber, um das Geschäft unbemerkt verlassen zu können. Hat er sie eine Urkundenunterdrückung begangen? hoch
| Ja, für die Urkundenunterdrückung kommt es nicht darauf an, daß die Substanz verletzt wird, sondern darauf, daß eine Beweisführungsmöglichkeit vereitelt wird. |
Wie ist der Bierkutscher-Fall zu lösen? hoch
| Es handelt sich um eine Urkundenunterdrückung: Die ursprüngliche Gesamturkunde "Bierbuch" wird durch die nachträglichen Veränderungen unterdrückt. (Hieran hat nur der Wirt ein Beweisführungsrecht.) |
Falschbeurkundung im Amt (§ 348)
In wie weit unterscheidet sich das Schutzgut des § 348 von § 267 hoch
| Neben die Ausstellererkennbarkeit tritt die Wahrheitspflicht des Urkundsbeamten, es werden also auch Fälle der "schriftlichen Lüge" erfaßt. |
Was ist eine "öffentliche Urkunde"? hoch
| Eine Urkunde, der besondere Beweiskraft zukommt. |
| Vgl. §§ 415, 417, 418 ZPO. |
| Teilweise wird eine "Beweiskraft für und gegen Jedermann" gefordert. Diese ist jedoch überflüssig, es kommt alleine auf die besondere amtliche Richtigkeitsbestätigung an. |
Begeht der Urkundsbeamte eine Falschbeurkundung, wenn er in die Standesamtsbücher das Alter der Trauzeugen falsch einträgt? hoch
| Nein, hierauf bezieht sich nicht der besondere öffentliche Glaube. |
Begeht eine Urkundsbeamte eine Falschbeurkundung, wenn er im Führerschein ein falsches Geburtsdatum einträgt? hoch
| Nach Rsp. ja. |
| Aber: Der Führerschein enthält keine Feststellung über das Alter sondern verwendet dieses nur zur Identifikation einer Person. Jedenfalls ist das Alter nicht mit einer besonderen amtlichen Richtigkeitsgewähr versehen. |
Wann ist eine beurkundete Tatsache falsch? hoch
| Problem: Der Urkundsbeamte bestätigt ohne Untersuchung eine zufällig richtige Tatsache. Objektiv keine falsche Beurkundung! |
| Abzustellen ist vielmehr darauf, was bei normativer Betrachtung als von Rechts wegen zu vermeidende "falsche" Beurkundung angesehen werden muß. Die Beurkundung muß also aufgrund der für den Beamten vorhandenen Entscheidungsbasis erfolgen. Hiernach kommt es also nicht darauf an, ob Fleisch tatsächlich für den Verzehr geeignet ist, sondern nur, ob der Urkundsbeamte seinen Untersuchungspflichten genügt hat. Andererseits kann eine nicht erfolgte Untersuchung niemals "fehlerfrei" als Gesundheitsunbedenklichkeit beurkundet werden. |
Mittelbare Falschbeurkundung
Was ist der durch die §§ 271 ff. intendierte Rechtsgüterschutz? hoch
| Die §§ 271 ff. schützen die Grundlage für bestimmte Beurkundungen. Ihre Schutzrichtung ist deshalb vergleichbar mit den Aussagedelikten: Hier wie da soll das Interesse an einer unmanipulierten Entscheidungs- bzw. Beurkundungsbasis geschützt werden. |
Begeht eine mittelbare Falschbeurkundung, wer wahrheitswidrig bei der Eheschließung vor dem Standesbeamten angibt geschieden zu sein, obwohl die alte Ehe noch besteht? hoch
| Nach richtiger Ansicht nein: Das "Nichtbestehen" einer anderen Ehe wird nicht mit der vorausgesetzten besonderen Beweiskraft beurkundet. |