Deliktsrecht


Personenschäden

Kann ein Kind Schadensersatz verlangen, wenn es noch im Mutterleib geschädigt wurde?
Ist Schmerzensgeld zu zahlen, wenn der Geschädigte seine Persönlichkeit verloren hat?
Der Verletzte hat vor seinem Tod das Bewußtsein nicht wiedererlangt. Schon vor Todeseintritt hat die Ehefrau durch einen Anwalt Klage eingereicht. Probleme?
Was ist beim Klageantrag auf Schmerzensgeld zu berücksichtigen?
Stellt eine Totgeburt eine Verletzung der Mutter dar?
Kann ein Kind ein Schaden sein?


Abgrenzung § 823 ff. zum vertraglichen Gewährleistungsrecht

Was wird durch das vertragliche Gewährleistungsrecht, was durch das Deliktsrecht geschützt.
Was hat es mit dem Weiterfresserschaden auf sich?
Gibt es bei deliktischen Schädigungen durch Produkthersteller Besonderheiten im Beweisrecht?
Gilt der Gedanke des "Weiterfresserschadens" auch im ProdHaftG?


Düt und Dat

Kann eine Gebrauchsbeeinträchtigung eine Eigentumsverletzung sein?
Was ist bei einem "betriebsbezogenen" Eingriff zu beachten?
A hat eine Sache geleast. Er ist gegenüber dem Leasinggeber bei Beschädigung zur Reparatur verpflichtet. B beschädigt die Sache. Probleme?
Gedanken zum "Allgemeinen Persönlichkeitsrecht"!
Der Geschädigte hat sich im Wissen um die Gefahr auf etwas eingelassen. Es kommt tatsächlich zu der Schädigung. SE-Anspruch gegen den Schädiger?
Was ist bei den "Verfolger- und Retterfällen" zu beachten?
Was ist bei Verkehrssicherungspflichten zu prüfen?
Sind Schockschäden zurechenbar?
Sind anlagebedingte Verletzungserfolge zurechenbar?
An welche Anspruchsgrundlagen muß man immer denken, wenn ein Auto mit im Spiele war?
Für was kann der Besitzer einer Sache bei deren Beschädigung Ersatz verlange?



Personenschäden

Kann ein Kind Schadensersatz verlangen, wenn es noch im Mutterleib geschädigt wurde? hoch
  Ja, Anknüpfungspunkt ist allerdings nicht die Schädigung der Leibesfrucht.
        Diese ist - genau wie im Strafrecht - nicht "andere".
  Angeknüpft werden kann aber - anders als im Strafrecht - an den später lebenden Menschen.
        Die Schädigungshandlung muß adäquat kausal gewesen sein..
  Vorsicht also bei fahrlässigen Schädigungen im Mutterleib: Schadensersatz gibt es nur aus § 823 I, nicht aber aus § 823 II iVm. § 229 StGB!!
        Vorsicht: Möglicherweise findet sich aber - außerhalb des StGB - ein anderes Schutzgesetz...

Ist Schmerzensgeld zu zahlen, wenn der Geschädigte seine Persönlichkeit verloren hat? hoch
  Problem: Schmerzensgeld hat zunächst eine Sühne- und Genugtuungsfunktion. Beides läuft leer, wenn durch schwere Hirnverletzungen die geistigen Fähigkeiten weitgehend zerstört sind.
  Nach neuer Rsp. hat das Schmerzensgeld auch die Funktion, die Würde und das Persönlichkeitsrecht des Verletzten zu schützen.
        Schmerzensgeld ist nach dieser Rsp. als Ausgleich für den Verlust der Persönlichkeit, der sich als immaterieller Schaden darstellt zu zahlen.
        "Zerstörung der Persönlichkeit" wird als eigene - weitere - Fallgruppe gehandhabt.
        Im Zuge dieser Rsp. wurde selbst in einem Fall Schmerzensgeld gewährt, in dem der Verletzte ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben nach 3,5 Stunden starb.

Der Verletzte hat vor seinem Tod das Bewußtsein nicht wiedererlangt. Schon vor Todeseintritt hat die Ehefrau durch einen Anwalt Klage eingereicht. Probleme? hoch
  Der Verletzte ist wegen §§ 51, 52 ZPO iVm. § 114 Nr. 2 nicht prozeßfähig.
        Die Klage ist also eigentlich unzulässig. Dennoch wird ein Verfahren in Gang gesetzt, in dessen Laufe zunächst über die Prozeßfähigkeit zu verhandeln wäre.
  Das in Gang gesetzte Verfahren kann durch Genehmigung wirksam werden
        Der Tod führt zu einem Parteiwechsel, der Prozeß geht auf die alleinige Erbin über - §§ 239 I, 246. Sie kann nur die Genehmigung erteilen.

Was ist beim Klageantrag auf Schmerzensgeld zu berücksichtigen? hoch
  Grundsätzlich muß der Klageantrag (§ 253 ZPO) einen bestimmten Klageantrag enthalten.
  Schmerzensgeld wird aber nach "billigem Ermessen" gewährt. Ein "zu" bestimmter Klageantrag würde also das Risiko des Teilunterliegens bergen (Kosten). Deshalb ist es hier ausnahmsweise zulässig nur eine Größenordnung anzugeben und die Sache ansonsten in das Ermessen des Gerichts zu stellen.

Stellt eine Totgeburt eine Verletzung der Mutter dar? hoch
  Nach OLG Düsseldorf: Nein, die Leibesfrucht ist selbständiges, menschliches Leben und nicht Teil der Mutter.
  Nach OLG Koblenz und Oldenburg: Ja, die Leibesfrucht ist rechtlich als eine Art "wesentlicher Bestandteil" des mütterlichen Körpers anzusehen.
        Diese Rechtsprechung führt also zum umfassenderen Schutz. Dieses Anliegen ist IMHO gut verständlich. Allerdings zeigt ein Blick ins Strafrecht, daß das Recht sehr deutlich zwischen der Leibesfruch (nur durch § 218 StGB geschützt) und dem "fertigen" Leben differenziert. Unter diesem Blickwinkel erscheint es wenigstens mir konsequenter, das werdende Leben als eigenständiges Rechtssubjekt zu betrachten. Die sich nun ergebenen Lücken müssen vom Gesetzgeber und nicht vom Rechtsanwender geschlossen werden...

Kann ein Kind ein Schaden sein? hoch
  Der 1. Senat des BVerfG meint, nicht das Kind stellt den Schaden dar, wohl aber der Unterhalt, der durch die planwidrige Geburt ausgelöst wurde. Dieser sei als Schaden zu ersetzen.
  Der 2. Senat des BVerfG lehnt dies ab, auch wenn man den Unterhalt als Schaden ansehe, hieße das, daß ungewollte Kind letztlich doch als Schadensquelle zu werten, was mit der Menschenwürde des Kindes unvereinbar sei...


Abgrenzung § 823 ff. zum vertraglichen Gewährleistungsrecht

Was wird durch das vertragliche Gewährleistungsrecht, was durch das Deliktsrecht geschützt. hoch
  Das Gewährleistungsrecht schützt das Nutzungsinteresse (Äquivalenzinteresse).
  Das Deliktsrecht schützt vor Beschädigung und Zerstörung (Integritätsinteresse).

Was hat es mit dem Weiterfresserschaden auf sich? hoch
  Eine Sache wird mit einem Fehler verkauft, dieser wirkt sich später aus und zerstört die komplette Sache.
  Problem: Eigentlich war niemals fehlerfreies Eigentum vorhanden. Deshalb fragt sich, ob überhaupt Schadensersatz nach § 823 ff. verlangt werden kann.
  Aber: Der Schaden war zunächst nur auf einen Teil der Sache beschränkt und hat sich dann "weitergefressen".
  Die Rsp. nimmt deshalb eine Abgrenzung zwischen Vertrags- und Deliktsrecht über das Kriterium der "Stoffgleichheit" des Schadens vor. Es ergibt sich folgendes Perl-Programm ;-).
        if ($Schaden == "Unwert, der der Sache schon von Anfang anhaftet") {Rechtsfolge("Äquivalenzinteresse", "Vertragsansprüche")};
        if ($Schaden != "Unwert, der der Sache schon von Anfang anhaftet") {Rechtsfolge("Integritätsinteresse", "Deliktshaftung")};

Gibt es bei deliktischen Schädigungen durch Produkthersteller Besonderheiten im Beweisrecht? hoch
  Ja. Häufig wird es dem Verbraucher überhaupt nicht möglich sein, Einblick in den Produktionsablauf zu nehmen, so daß ein Verschulden praktisch nicht nachweisbar wäre.
  Die Rsp hilft folgendermaßen:
        Bei Fabrikations- und Konstruktionsfehlern muß der Schädiger sich bezüglich der Einhaltung seiner Verkehrssicherungspflichten sowie seiner Schuld exculpieren (es findet insofern eine Beweislastumkehr statt).
        Bei Informations- und Produktionsbeobachtungsfehlern muß der Geschädigte zwar den Pflichtverstoß beweisen, der Schädiger muß sich aber wegen seines Verschuldens exculpieren.

Gilt der Gedanke des "Weiterfresserschadens" auch im ProdHaftG? hoch
  Nach § 1 I 2 ProdHaftG muß eine "andere Sache" beschädigt werden.
  Die h.M. stellt hierbei auf die "Verkehrsauffassung" ab. Diese geht aber dahin ein "komplettes Endprodukt" als einheitliche Sache aufzufassen.
  Es findet im ProdHaftG also keine Orientierung am Kriterium der Stoffgleicheit statt.


Düt und Dat

Kann eine Gebrauchsbeeinträchtigung eine Eigentumsverletzung sein? hoch
  Nur, wenn sie praktischer einem Sachentzug gleichkommt...

Was ist bei einem "betriebsbezogenen" Eingriff zu beachten? hoch
  Zunächst kann der "eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb" ein sonstiges Schutzgut im Sinne des § 823 I sein.
  Ein Eingriff ist aber nur dann betriebsbezogen, wenn
        die Grundlage des Betriebes bedroht ist,
        oder ein Funktionszusammenhang der Betriebsmittel auf längere Zeit aufgehoben wird,
        oder die Tätigkeit überhaupt in Frage gestellt wird.
  Ein Eingriff ist dagegen nicht betriebsbezogen,
        wenn andere ihn unter den gleichen Umständen ersatzlos hinnehmen müßten
        (auch dann, wenn der betroffene Betrieb für Schädigung besonders empfindlich ist, das ist "Betriebsrisiko", nicht "Haftungsrisiko" des Schädigers).

A hat eine Sache geleast. Er ist gegenüber dem Leasinggeber bei Beschädigung zur Reparatur verpflichtet. B beschädigt die Sache. Probleme? hoch
  A ist nur Eigentümer. Er erhält deshalb zunächst nur den Nutzungsschaden.
  Außerdem erhält er ausnahmsweise den "Haftungsschaden", wenn er gegenüber einem Dritten unabhängig von seinem Verschulden haftet.

Gedanken zum "Allgemeinen Persönlichkeitsrecht"! hoch
  Beim Schädiger immer Rechtfertigungsgründe beachte (§ 193 StGB!).
  Rechtsfolge:
        Ersatz des materiellen Schadens.
        Bei Tatsachenbehauptungen möglicherweise Widerruf.
        Schmerzensgeld: Wegen Art. 1 GG analog §§ 847, 253

Der Geschädigte hat sich im Wissen um die Gefahr auf etwas eingelassen. Es kommt tatsächlich zu der Schädigung. SE-Anspruch gegen den Schädiger? hoch
  Problem ist eine rechtfertigende Einwilligung in die Gefährdung.
  Die Rsp. scheint zu differenzieren zwischen einer Einwilligung in die Gefährdung und einer Einwilligung in den Verletzungserfolg.
        Mir erscheint das zweifelhaft... Wer sich bewußt in Gefahr begibt trifft in sofern eine Disposition über das betroffene Rechtsgut...

Was ist bei den "Verfolger- und Retterfällen" zu beachten? hoch
  BGH: "Es muß die Verhaltenspflicht verletzt sein, niemanden zur Verletzung herauszufordern und die eingetretene Rechtsgutverletzung muß im Schutzbereich dieser Verhaltenspflicht liegen."
  Also ergibt sich folgendes Schema:
        Schädiger hat Handlung herausgefordert.
        Angemessenes Verhältnis zwischen der Selbstgefährdung und dem Anlaß.
        Keine Verwirklichung des bloßen Lebensrisikos.

Was ist bei Verkehrssicherungspflichten zu prüfen? hoch
  Bestehen einer Verkehrssichrungspflicht.
  Einbeziehung des Geschädigten in die Verkehrssicherungspflicht.
  Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Sind Schockschäden zurechenbar? hoch
  Nach h.M. nur bei nahen Angehörigen, weil sonst übermäßige Ausdehnung der Haftung droht.
        Dogmatischer Anknüpfungspunkt für die Privilegierung der Angehörigen ist, daß auch sonst nahe Angehörige im Deliktesrecht besonderen Schutz genießen: Vgl. etwa § 844 II.

Sind anlagebedingte Verletzungserfolge zurechenbar? hoch
  Nach h.M. grundsätzlich ja (sie sollen den Schädiger nicht entlasten).
  Eine Ausnahme wird nur bei einer extremen Anfälligkeit des Opfers gemacht.

An welche Anspruchsgrundlagen muß man immer denken, wenn ein Auto mit im Spiele war? hoch
  §§ 7, 18 StVG
        Halter ist, wer das Auto zur Unfallzeit für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt - also nicht notwendigerweise der Eigentümer!
        Vorsicht: Nach § 12 StVG ist die Haftungssumme begrenzt!
  § 3 PflichtversicherungsG

Für was kann der Besitzer einer Sache bei deren Beschädigung Ersatz verlange? hoch
  Nutzungsschaden
  Haftungsschaden
        Schaden, der entsteht, weil der Besitzer einem Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  sonstige Folgeschäden


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