Ehrverletzungsdelikte

Fall 1
Bei einem Treffen der "Opelfreunde Marburg - Untergruppe Richtsberg" berichtet einer der Sportsfreunde, der Kollege K habe sich mit seinem Ascona auf der B3 um einen Baum gewickelt und sei nun in das Reich des Großen Tuners eingegangen (also tot...). Manny (M), der mal wieder nur die Hälfte mitbekommen hat, glaubt, K sei noch am Leben und lediglich schwerverletzt. Er brüllt deshalb in die Runde: "Geschieht im ganz Recht, diesem elenden Wichser". Der Schweißer S regt sich über diese Äußerung Ms auf und findet beim restlichen Club Zustimmung. Um nicht sein Gesicht zu verlieren, versucht es M nun mit einer bewußt falschen Bloßstellung Ss und schreit durch den Laden: "Sei Du nur bloß still! Hier weiß doch jeder, daß Du Deine minderjährige Schwester vögelst."
Strafbarkeit des M? Erforderliche Strafanträge sind gestellt.

Fall 21
Der Kl. war früher als Stadtamtmann Leiter des Ausländeramtes einer Stadt. In dieser Eigenschaft erteilte er auch einigen Syrern eine Aufenthaltserlaubnis, von denen sich herausstellte, daß sie terroristische Aktivitäten in der Bundesrepublik planten. Die StA leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Kl. ein wegen des Verdachtes, daß er sich habe bestechen lassen. [...] Nach weiteren Ermittlungen erhob die StA im Januar 1985 Anklage gegen den Kl. Das LG und als BeschwGer. das OLG ließen die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu. Ein Kernsatz in dem vom OLG gebilligten Beschluß des LG lautet: "Nach allem fehlt es an jeglichen Beweismitteln, die in der Hauptverhandlung den Nachweis von Geldzahlungen an den Angeschuldigten als Gegenleistung für bestimmte dienstpflichtwidrige Handlungen erwarten ließen." Der Bekl. ist Verleger eines großen Nachrichtenmagazins. In der Ausgabe vom 21. 2. 1983 erschien ein gegen den Kl. gerichteter Artikel mit der Überschrift: "Im Ausländeramt blühte ein schwunghafter Handel mit gesetzeswidrigen Aufenthaltserlaubnissen. Nutznießer unter anderen: syrische Terroristen." Der Artikel enthält ein Bild des Kl. mit der Unterschrift: "Suspendierter Amtschef - von Terror-Aktivitäten gewußt?" [...] Kurz darauf folgt: "Bei einer Razzia in Büroräumen wurden tatsächlich Akten der - ausgewiesenen - Syrer R und A entdeckt. Der Amtschef hatte wieder einmal selbst die Erlaubnis erteilt. Ob er von den terroristischen Aktivitäten beider Syrer wußte, ist bislang nicht bekannt."
Der Kl. verlangt nun Schmerzensgeld vom Bekl. und möchte darüber hinaus wissen, ob er auch strafrechtlich vorgehen kann.
Abwandlung 1: Wie, wenn der Bekl. wußte, daß die Vorwürfe falsch waren?
Abwandlung 2: Wie, wenn der Kl. dem Bekl. unter "vier Augen" gestanden hat, von den Terroraktivitäten gewußt zu haben, was freilich nie an die Öffentlichkeit gelangt?

Fall 3
A hat einen Aufkleber mit der Aufschrift "Wenn Schweine fliegen könnten, brauchten Bullen keine Hubschrauber" auf ihrem Auto. Ein Polizist stellt Strafantrag.

Fall 4
A erklärt in einer Diskussion: Die "Bullen bei der Demo am Mittwoch waren alles faschistoide Arschlöcher."

Fall 5
Das Thema hat inzwischen gewechselt, A ist aber immer noch in Fahrt und weiß nun "Neuigkeiten" aus dem Bundeskabinett zu berichten: "Ein Bonner Minister hat pädophile Neigungen und lebt diese regelmäßig in Belgien aus!"

Fall 6
A ist uneingeladen auf der noblen Hochzeitsfeier ihres Ex-Lovers erschienen. Sehr zur Freude der Gäste meldet sie sich zu Wort, als der Pfarrer fragt, ob jemand etwas gegen die Ehe einzuwenden habe und grölt, der zukünftige Gatte sei impotent, stehe auf Fesselspiele und habe beim Sex immer ihre roten Strapse getragen - was auch nicht gelogen war...

Fall 7
A ist für den Vorfall auf der Hochzeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bei ihrer Mutter macht sie ihrem Ärger Luft: Der Staatsanwalt sei ein Arschloch und der Richter ein debiler Analfetischist gewesen.

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1    Nach OLG Köln, NJW 1987, 2682.